Rechtsprechung
BVerfG, 22.09.2000 - 2 BvR 2043/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Asyl
- Wolters Kluwer
Rechtliches Gehör - Verfassungsbeschwerde - Zulassung - Berufung - Begründung - Ausländer - Asylrecht - Asylhindernis - Fachgericht - Subsidiarität
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; GG Art. 16a Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 18.08.1998 - 13 A 5109/94
- OVG Niedersachsen, 14.10.1998 - 11 L 4419/98
- BVerfG, 22.09.2000 - 2 BvR 2043/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 2 BvR 2043/98
Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 2 BvR 2043/98
Soweit die Beschwerdeführerin eine fehlerhafte Würdigung des vom Verwaltungsgericht eingeholten Sachverständigengutachtens geltend macht, könnte Art. 16a Abs. 1 GG als Prüfungsmaßstab nur in Betracht gezogen werden, wenn sich die exilpolitischen Aktivitäten der Beschwerdeführerin als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthaltes im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellten (vgl. BVerfGE 74, 51 ). - BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im …
Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 2 BvR 2043/98
Soweit mit der Verfassungsbeschwerde sinngemäß erstmals gerügt wird, das Verwaltungsgericht habe das Vorbringen der Beschwerdeführerin zu Repressalien gegenüber Verwandten in der Türkei im Zusammenhang mit der Ausstrahlung der bei der Demonstration in Düsseldorf gemachten Aufnahmen übergangen und dadurch Art. 103 Abs. 1 GG verletzt, steht der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 70, 180 ) der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde entgegen. - BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64
Betheldiener
Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 2 BvR 2043/98
Soweit mit der Verfassungsbeschwerde sinngemäß erstmals gerügt wird, das Verwaltungsgericht habe das Vorbringen der Beschwerdeführerin zu Repressalien gegenüber Verwandten in der Türkei im Zusammenhang mit der Ausstrahlung der bei der Demonstration in Düsseldorf gemachten Aufnahmen übergangen und dadurch Art. 103 Abs. 1 GG verletzt, steht der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 70, 180 ) der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde entgegen.